Beschreibung
Die fachlichen Qualifikationen der „Geprüften Bilanzbuchhalter“ beinhalten die Kompetenz, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter zu führen.
Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie analysieren die Unternehmensbilanz und berichten die Ergebnisse der Unternehmensleitung. Somit können von ihrem Urteil die Entscheidungen der Geschäftsleitung abhängen. Im Zuge der wachsenden Komplexität innerhalb der Unternehmung erlangen dabei Maßnahmen zur Risikominimierung immer mehr Bedeutung.
Lehrgangsinhalte in der Übersicht:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
o d e r
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verordnung über die Prüfung.
Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie analysieren die Unternehmensbilanz und berichten die Ergebnisse der Unternehmensleitung. Somit können von ihrem Urteil die Entscheidungen der Geschäftsleitung abhängen. Im Zuge der wachsenden Komplexität innerhalb der Unternehmung erlangen dabei Maßnahmen zur Risikominimierung immer mehr Bedeutung.
Lehrgangsinhalte in der Übersicht:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
o d e r
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verordnung über die Prüfung.
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Kommende Starttermine
1 verfügbarer Starttermin
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Der Abschluss ist im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) mit Niveau 6 | Bachelor-Niveau eingestuft und vergleichbar. Die neue Abschlussbezeichnung ab 2021 lautet "Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung".
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Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
Goetheplatz 3
61169 Friedberg
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Die Industrie - und Handelskammer Gießen-Friedberg betrachtet sich als Unternehmer-Mitmachorganisation. "Mitmachen – Mitbewegen – Mitgewinnen" lautet die Einladung an unsere ca. 50.000 Unternehmen aus den Landkreisen Gießen, Friedberg und Vogelsberg. Rund 1.800 ehrenamtliche Unternehmerinnen und Unternehmer in den IHK-Gremien setzen sich...
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