Beschreibung
Elektronische Ausfuhranmeldung, Ursprungsregeln und Ursprungsnachweise
Die Ausfuhr von Waren bedarf grundsätzlich einer elektronischen Ausfuhranmeldung und der Erfüllung bestimmter zollrechtlicher Pflichten.
Die elektronische Ausfuhranmeldung kann mittels ATLAS-Software oder Internetzollanmeldung abgegeben werden. Das vereinfachte Verfahren Zugelassener Ausführer kann dabei die Zollabwicklung erleichtern und die Verfahrensabläufe beschleunigen. Die Zollbefreiung für Ursprungswaren im Warenverkehr mit zahlreichen Ländern Europas und anderen Ländern fördert die wirtschaftliche Kooperation und begünstigt die Exportaktivitäten der Außenhandelsunternehmen in der Europäischen Union. Durch die Schaffung einer Ursprungskummulierungszone Paneuropa-Mittelmeer ist der Weg zum präferenziellen Ursprung erheblich erweitert worden.
Für den Exporteur bieten die komplexen Regelungen des Präferenzrechts eine Chance mit wirtschaftlichem Nutzen, sie erwarten allerdings auch ein hohes Maß an Verantwortung bei der Ausstellung und Beantragung von Ursprungsnachweisen. Auch der Lieferant, der innerhalb der EU verkauft, wird sich häufig mit Ursprungsregeln auseinandersetzen müssen, wenn er Lieferantenerklärungen ausfertigt.
Inhalte:
- Zollrechtliche Grundlagen bei der Ausfuhr von Waren
- Ausfuhranmeldung im Normalverfahren (mit praktischer Übung zum Erstellen einer elektronischen Ausfuhranmeldung)
- Überblick über das Verfahren Zugelassener Ausführer
- Überblick über die Zollpräferenzabkommen der EU
- Ursprungsregeln mit praktischen Übungen
- Hilfestellung durch Angebote des Internets (z.B. beim Ermitteln des Ursprungs)
- Beantragung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 und EUR Med, Ausstellung von Ursprungserklärungen auf Rechnung und Lieferantenerklärungen
- Kurzer Überblick über die Ausfuhrbeschränkungen
(u.a. wird die Bedeutung der Ausfuhrliste, Dual-Use-Güter, Ausfuhrgenehmigungspflicht, Antiterrorliste und Embargoregelungen thematisiert)
25.10.2023, 26.10.2023, 08.11.2023, 09.11.2023 jeweils von 16:00 bis 20:00 Uhr (Änderungen vorbehalten!)
Seminarziel:
In diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, selbständig elektronische Ausfuhranmeldungen zu erstellen, den präferenziellen Ursprung von Waren zu ermitteln und Ursprungsnachweise auszufertigen bzw. zu beantragen. Ferner wird ein Überblick über die Ausfuhrbeschränkungen vermittelt. Ein kurzer Überblick über den nichtpräferenziellen Ursprung rundet das Seminarangebot ab.
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Hinweise:
Seminar einschließlich umfangreicher Materialien und der Praktischen Arbeitshilfe Export/Import (inklusive Formular-Ausfüll-Software)
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
Eine Förderung über Bildungsscheck ist möglich. Beratungsstellen im IHK-Bezirk Düsseldorf sowie detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter der Rubrik Weiterbildung. Wenn Sie eine Förderung beantragen, teilen Sie uns dies bitte bereits mit der Anmeldung mit.
Die Ausfuhr von Waren bedarf grundsätzlich einer elektronischen Ausfuhranmeldung und der Erfüllung bestimmter zollrechtlicher Pflichten.
Die elektronische Ausfuhranmeldung kann mittels ATLAS-Software oder Internetzollanmeldung abgegeben werden. Das vereinfachte Verfahren Zugelassener Ausführer kann dabei die Zollabwicklung erleichtern und die Verfahrensabläufe beschleunigen. Die Zollbefreiung für Ursprungswaren im Warenverkehr mit zahlreichen Ländern Europas und anderen Ländern fördert die wirtschaftliche Kooperation und begünstigt die Exportaktivitäten der Außenhandelsunternehmen in der Europäischen Union. Durch die Schaffung einer Ursprungskummulierungszone Paneuropa-Mittelmeer ist der Weg zum präferenziellen Ursprung erheblich erweitert worden.
Für den Exporteur bieten die komplexen Regelungen des Präferenzrechts eine Chance mit wirtschaftlichem Nutzen, sie erwarten allerdings auch ein hohes Maß an Verantwortung bei der Ausstellung und Beantragung von Ursprungsnachweisen. Auch der Lieferant, der innerhalb der EU verkauft, wird sich häufig mit Ursprungsregeln auseinandersetzen müssen, wenn er Lieferantenerklärungen ausfertigt.
Inhalte:
- Zollrechtliche Grundlagen bei der Ausfuhr von Waren
- Ausfuhranmeldung im Normalverfahren (mit praktischer Übung zum Erstellen einer elektronischen Ausfuhranmeldung)
- Überblick über das Verfahren Zugelassener Ausführer
- Überblick über die Zollpräferenzabkommen der EU
- Ursprungsregeln mit praktischen Übungen
- Hilfestellung durch Angebote des Internets (z.B. beim Ermitteln des Ursprungs)
- Beantragung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 und EUR Med, Ausstellung von Ursprungserklärungen auf Rechnung und Lieferantenerklärungen
- Kurzer Überblick über die Ausfuhrbeschränkungen
(u.a. wird die Bedeutung der Ausfuhrliste, Dual-Use-Güter, Ausfuhrgenehmigungspflicht, Antiterrorliste und Embargoregelungen thematisiert)
25.10.2023, 26.10.2023, 08.11.2023, 09.11.2023 jeweils von 16:00 bis 20:00 Uhr (Änderungen vorbehalten!)
Seminarziel:
In diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, selbständig elektronische Ausfuhranmeldungen zu erstellen, den präferenziellen Ursprung von Waren zu ermitteln und Ursprungsnachweise auszufertigen bzw. zu beantragen. Ferner wird ein Überblick über die Ausfuhrbeschränkungen vermittelt. Ein kurzer Überblick über den nichtpräferenziellen Ursprung rundet das Seminarangebot ab.
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Hinweise:
Seminar einschließlich umfangreicher Materialien und der Praktischen Arbeitshilfe Export/Import (inklusive Formular-Ausfüll-Software)
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
Eine Förderung über Bildungsscheck ist möglich. Beratungsstellen im IHK-Bezirk Düsseldorf sowie detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter der Rubrik Weiterbildung. Wenn Sie eine Förderung beantragen, teilen Sie uns dies bitte bereits mit der Anmeldung mit.
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