Beschreibung
Der Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Mitarbeitern sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen werden für Unternehmen zu einem immer wichtigeren Bestandteil des Risiko- und Qualitätsmanagements. Dies ist die Folge der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen und der damit einhergehenden Risiken.
Der Datenschutzbeauftragte ist Motor des betrieblichen Datenschutzes. Er koordiniert alle Datenschutzmaßnahmen und sollte auf allen Ebenen die Mitarbeiter motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen. Der Datenschutzbeauftragte sollte frühzeitig in die Entwicklung und den Einsatz der IT-Einrichtungen und der Software für die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert werden und auf ihre Datenschutztauglichkeit hin überprüfen. Auch sollte er die Unternehmensleitung in den Stand setzen, ihre Verantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen. Denn der Gesetzgeber stellt in vielen Rechtsvorschriften Anforderungen an die Leitung hinsichtlich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit, allen voran das Bundesdatenschutzgesetz.
Am 24.05.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten, die nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren ab dem 25.05.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt und das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlichen soll.
Um Sanktionen zu vermeiden, sollten innerhalb der zweijährigen Umsetzungsfrist die relevanten Prozesse an die Vorgaben der DS-GVO angepasst werden. Das neue Bundesdatenschutzgesetz trat ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft.
Referenten:
Götz Sommer, Rechtsanwalt &
Detlef Wydra
Inhalte:
> Rechtliche Grundlagen für Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Praxis
- Einführung in den Datenschutz, Historie
- Grundstrukturen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (neu)
- Sicherstellung des Datenschutzes
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter aus rechtlicher Sicht und Aufgabenerledigung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Sicherheit der Verarbeitung
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung
- Datenübertragbarkeit
- Informations- und Auskunftsrechte
- Kontrollen und Sanktionen
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Scoring
- Datenschutz im internationalen Zusammenhang
- 100 Tage Datenschutzbeauftragter
> Grundlagen des Datenschutzes im Zusammenspiel mit der Informationstechnik
> Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten aus technischer Sicht
> IT-Sicherheit
> Auftragsdatenverarbeitung und datenschutzfreundliche Technik
> Praxis der IT-Sicherheit
Nach bestandenen Abschlusstests und einer Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erhalten die Teilnehmer das IHK Zertifikat - Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK).
Der Lehrgang besteht aus zwei Teilen, jeder Teil schließt mit einem Abschlusstest ab, jeder Test muss mit 50 Prozent bestanden werden.
Termine:
14.11.2023 (Dienstag)
15.11.2023 (Mittwoch)
17.11.2023 (Freitag)
21.11.2023 (Dienstag)
22.11.2023 (Mittwoch)
24.11.2023 (Freitag)
jeweils von 9:00 Uhr bis 16.45 Uhr
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
Der Datenschutzbeauftragte ist Motor des betrieblichen Datenschutzes. Er koordiniert alle Datenschutzmaßnahmen und sollte auf allen Ebenen die Mitarbeiter motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen. Der Datenschutzbeauftragte sollte frühzeitig in die Entwicklung und den Einsatz der IT-Einrichtungen und der Software für die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert werden und auf ihre Datenschutztauglichkeit hin überprüfen. Auch sollte er die Unternehmensleitung in den Stand setzen, ihre Verantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen. Denn der Gesetzgeber stellt in vielen Rechtsvorschriften Anforderungen an die Leitung hinsichtlich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit, allen voran das Bundesdatenschutzgesetz.
Am 24.05.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten, die nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren ab dem 25.05.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt und das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlichen soll.
Um Sanktionen zu vermeiden, sollten innerhalb der zweijährigen Umsetzungsfrist die relevanten Prozesse an die Vorgaben der DS-GVO angepasst werden. Das neue Bundesdatenschutzgesetz trat ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft.
Referenten:
Götz Sommer, Rechtsanwalt &
Detlef Wydra
Inhalte:
> Rechtliche Grundlagen für Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Praxis
- Einführung in den Datenschutz, Historie
- Grundstrukturen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (neu)
- Sicherstellung des Datenschutzes
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter aus rechtlicher Sicht und Aufgabenerledigung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Sicherheit der Verarbeitung
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung
- Datenübertragbarkeit
- Informations- und Auskunftsrechte
- Kontrollen und Sanktionen
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Scoring
- Datenschutz im internationalen Zusammenhang
- 100 Tage Datenschutzbeauftragter
> Grundlagen des Datenschutzes im Zusammenspiel mit der Informationstechnik
> Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten aus technischer Sicht
> IT-Sicherheit
> Auftragsdatenverarbeitung und datenschutzfreundliche Technik
> Praxis der IT-Sicherheit
Nach bestandenen Abschlusstests und einer Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erhalten die Teilnehmer das IHK Zertifikat - Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK).
Der Lehrgang besteht aus zwei Teilen, jeder Teil schließt mit einem Abschlusstest ab, jeder Test muss mit 50 Prozent bestanden werden.
Termine:
14.11.2023 (Dienstag)
15.11.2023 (Mittwoch)
17.11.2023 (Freitag)
21.11.2023 (Dienstag)
22.11.2023 (Mittwoch)
24.11.2023 (Freitag)
jeweils von 9:00 Uhr bis 16.45 Uhr
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien ausschließlich Verpflegung und Getränke.
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Zielgruppe / Voraussetzungen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
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Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
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