Nutzen
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, die aus organisatorischen Defiziten des Unternehmens resultieren. Diese Haftung kann auch nicht delegiert werden.
Die Geschäftsleitung hat hierbei vier Kernpflichten: die Organisations-, die Personalauswahl-, die Informations- und die Überwachungspflicht. Diese Pflichten und ihre Erfüllung müssen nachweisbar in die innerbetriebliche Exportkontrolle integriert werden. Nur dann gelingt es, eine Sanktionierung für Verfehlungen abzuwenden oder zumindest zu reduzieren. Aktuelle Urteile belegen, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt und die Haftung für Compliance von den Behörden und Gerichten sehr weit verstanden wird. Daher sind ein Risikomanagement und eine Organisation für die innerbetriebliche Exportkontrolle für die Geschäftsleitung eines Exportunternehmens unerlässlich.
Mit dieser Weiterbildung im Live-Online- Format verbinden Sie die Vorteile der räumlichen Unabhängigkeit mit denen des direkten und persönlichen Kontaktes.
Programminhalt
Inhalt des Seminars ist u.a.:
- Voraussetzungen und Funktion des Ausfuhrverantwortlichen
Welches Unternehmen benötigt überhaupt einen Ausfuhrverantwortlichen?
Rechtsgrundlagen und Benennung beim BAFA
Die vier Kernpflichten des Ausfuhrverantwortlichen
Innerbetriebliche Organisation: Aufbau eines Internal Compliance Programme (ICP)
Kernelemente eines ICP
Risikovermeidungsstrategien
Zielgruppe
Geschäftsführer und Vorstände exportierender Unternehmen
Kommende Starttermine
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