Beschreibung
Ausbildung der Ausbilder
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"
- Automatisierungs- und Informationstechnik (Neuwied)
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik (Bad Kreuznach)
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Ausbildung der Ausbilder Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen Handlungsbereich "Technik"
- Automatisierungs- und Informationstechnik (Neuwied)
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik (Bad Kreuznach) Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Viele unserer Lehrgänge der Höheren Berufsbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-Bafög“) förderbar. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsverbilligten Darlehen. Die Förderung ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte.
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte im Wohnsitz Rheinland-Pfalz. Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen Teil der Weiterbildungsmaßnahme (bis zu 1.500,00 €).
Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen. Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen. Stellen Sie eine Informationsanfrage, um mehr darüber zu erfahren.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Elektrotechnik?
Sie können mehrere Jahre Berufserfahrung in der Elektrobranche nachweisen?
Sie suchen eine qualifizierte höhere Berufsbildung in der Elektrobranche?
Fachkräfte aus der Elektrobranche, der Energieversorgung, des Maschinen- und Anlagenbaus, sowie der Nachrichtentechnik
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.
Kostenzusatz
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich. Der Lehrgang besteht aus drei Abschnitten: Ausbildung der Ausbilder (AdA), Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation. Im Gesamtpreis sind alle Kosten der erforderlichen Lehr- und Übungsbücher enthalten. Falls der AdA-Schein schon vorliegt, vermindern sich die Gesamtkosten entsprechend. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Infos anfordern
IHK-Akademie Koblenz e. V.
Die IHK-Akademie Koblenz e. V. ist eine Weiterbildungseinrichtung der IHK Koblenz und steht bereits seit mehr als 50 Jahren für bedarfsgerechte, qualifizierte und innovative berufliche Bildung im technischen und kaufmännischen Bereich. Im Jahr vertrauen über 10.000 Menschen pro Jahr dem Aus-...
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