Beschreibung
Als geprüfter technischer Fachwirt / geprüfte technische Fachwirtin nach HWK bzw. IHK geben Sie Ihrer Karriere neuen Schwung. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber nicht studieren möchten, ist die Weiterbildung bzw. Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt in Vollzeit für Sie genau das Richtige!
Mit unserer Aufstiegsfortbildung erwerben Sie nicht nur das für eine gehobene Position benötigte Fachwissen, sondern Sie zeigen Ihrem (künftigen) Arbeitgeber auch, dass mehr in Ihnen steckt.
Ihre Aufgaben als Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in (HWK / IHK):
Durch sein / ihr interdisziplinäres Fachwissen bildet ein Technischer Fachwirt / eine Technische Fachwirtin die Schnittstelle zwischen Produktion und Management. Technische Fachwirte erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitern und Führungskräften und übernehmen organisierende, kaufmännische und produktionsüberwachende Aufgaben, in denen technische Voraussetzungen und betriebswirtschaftliche Anforderungen miteinander abgestimmt werden müssen. Ein Technischer Fachwirt ist mit seinen fachübergreifenden Kompetenzen in der Lage, den Zusammenhang von kaufmännischen und technischen Aspekten zu erfassen und zu analysieren.
Geprüft von der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK):
Unsere Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Handwerkskammer (HWK) oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die HWK und IHK sind dafür zuständig, dass alle Prüfungen nach einheitlichen Qualitätsstandards durchgeführt werden und infolgedessen auch deutschlandweit von Arbeitgebern und Unternehmen anerkannt werden. Welche HWK oder IHK für Ihre Prüfung zum Technischen Fachwirt zuständig ist, hängt davon ab, an welchem unserer Bildungsstandorte Sie Ihre IBB-Aufstiegsfortbildung absolvieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Kammerprüfung im Anschluss an Ihre Weiterbildung!
Volks- und Betriebswirtschaft:
- volkswirtschaftliche Grundlagen,
- betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen:
- grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
- Finanzbuchhaltung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
- Planungsrechnung
Recht und Steuern:
- rechtliche Zusammenhänge,
- steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung:
- Betriebsorganisation,
- Personalführung,
- Personalentwicklung
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen:
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen,
- Anlagen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen,
- thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen,
- hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen,
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden
- Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen,
- Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie deren graphische Darstellung
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie:
- Technologie der Werk- und Hilfsstoffe überblicken,
- Prüfverfahren für Werkstoffe kennen,
- Lesen von technischen Zeichnungen einschließlich technischer Dokumentationen unter Berücksichtigung der Zeichnungsnormen,
- aus Zeichnungen Funktionen von Einzelteilen erkennen und deren Zusammenwirken beurteilen
Fertigungs- und Betriebstechnik:
- Festlegen der anzuwendenden Fertigungsverfahren im Hinblick auf Betriebsmittel, Werk- und Hilfsstoffe
- einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten,
- Unterscheiden von Arten der Fügetechniken unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verfahren,
- Planen, Einleiten und Überwachen von frist- und situationsgerechten Instandhaltungsmaßnahmen,
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- Beurteilen der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und
- Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen,
- Überblicken der Einsatzmöglichkeiten von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme,
- Verstehen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion und Fertigung
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik:
- Marktforschung kennen,
- Wirkmechanismen der Preispolitik verstehen,
- Produktpolitik kennen,
- Distributionspolitik erläutern,
- Kommunikationspolitik anwenden,
- Beschaffungslogistik anwenden,
- Produktionslogistik aufbereiten,
- Distributionslogistik mitwirken,
- Entsorgungslogistik kennen
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle:
- Organisation der Produktion überblicken,
- Produktionsprogrammplanung durchführen,
- Arbeits- und Zeitwirtschaft anwenden,
- Arbeitsablaufgestaltung umsetzen,
- Arbeitsplatzgestaltung überblicken,
- Fertigungssteuerung durchführen,
- Produktionsüberwachung durchführen
Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz:
- interne und externe Bedeutung des Qualitätsmanagements erkennen,
- Umweltschutztechniken und deren rechtliche Grundlagen kennen,
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen sicherstellen
Führung und Zusammenarbeit:
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern,
- Mitarbeitergespräche durchführen,
- Konfliktmanagement anwenden,
- Mitarbeiterförderung umsetzen,
- Ausbildung planen und durchführen,
- Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen,
- Präsentationstechniken einsetzen
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Kommende Starttermine
Kommende Starttermine
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung Technischer Fachwirt (HWK / IHK) erscheinen im ersten Augenblick recht hoch, sind jedoch in Wirklichkeit einfach zu erreichen.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Voraussetzungen sind wie folgt::
Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgenden Kriterien nachweisen kann
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' und 'Technische Qualifikationen', der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Berufliche Perspektiven
Abschlussqualifikation/Zertifikat
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Im Jahr 1985 gegründet, gehört das IBB Institut für Berufliche Bildung heute zu den größten privaten Weiterbildungsanbietern in Deutschland. Als erstes überregionales Bildungsunternehmen wurde das Institut bereits 1996 nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Das Angebot des IBB richtet sich zum...
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