Beschreibung
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK) gem. § 34a GewO muss jeder Unternehmer oder Angestellte im Bewachungsgewerbe vor Beginn seiner Tätigkeit ablegen. Nach bestandener Prüfung können Sie u. a. für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder als Einzelhandelsdetektiv/in zum Schutz vor Ladendieben eingesetzt werden. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung sind Sie dazu befugt, Tätgkeiten auszuüben: ▪ Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ▪ Schutz vor Ladendieben ▪ Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Clubs ▪ Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion ▪ Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
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Inhalte / Module
•Unfallverhütungsvorschriften
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