Beschreibung
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Erstschulung)
Ziel
Der Unternehmer hat nach DGUV § 3 dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Wer in seinem Handwerk auch elektrische Geräte anschließen muss, dazu aber nicht berechtigt ist, kann sich als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" dafür qualifizieren.
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen die für das eigene Arbeitsgebiet typischen elektrotechnischen Arbeiten selbst durchgeführt werden. Das BTZ Halle bietet hierzu Erst- sowie Nachschulungen an.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Nutzen & Mehrwert
Mit der Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten können bei der Durchführung von Arbeiten im eingetragenen Gewerk aufgrund technischer Zusammenhänge auch zugehörige elektrische Betriebsmittel mit angeschlossen werden.
Zielgruppe / Voraussetzungen
abgeschlossene technische Berufsausbildung
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
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Handwerkskammer Halle (Saale)
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