Beschreibung
Lehrgang der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Die Durchführung dieses Lehrgang erfolgt in Zusammenarbeit mit der Soka Gerüstbau. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Kosten.Der Kurs kann von dieser Seite aus nicht gebucht werden. Sie werden daher beim Buchen des Termins auf die Seite der der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes umgeleitet. Sie können auch direkt auf diesen Link klicken:
https://www.sokageruest.de/aus-und-weiterbildung/berufsfortbildung/.
Zu einem Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur können gewerbliche Arbeitnehmer zugelassen werden, die
- eine vierjährige Berufspraxis im Gerüstbau oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließend zweijährige Berufspraxis im Gerüstbau nachweisen oder
- die Ausbildung nach der Ausbildungsordnung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin absolviert haben, die Abschlussprüfung aber abschließend nicht bestanden haben, sofern die schriftlichen Leistungen mindestens mit der Note mangelhaft, die praktischen Prüfungen aber mit mindestens 75 Prozent bewertet wurden.
Die Anmeldung bedarf der Zustimmung und Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber. Dafür stellt Ihnen die Sozialkasse ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite Bewerbungsbogen zur Verfügung.
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Abschlussqualifikation / Zertifikat
Lehrgang der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Die Durchführung dieses Lehrgang erfolgt in Zusammenarbeit mit der Soka Gerüstbau. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Kosten.Der Kurs kann von dieser Seite aus nicht gebucht werden. Sie werden daher beim Buchen des Termins auf die Seite der der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes umgeleitet. Sie können auch direkt auf diesen Link klicken:
https://www.sokageruest.de/aus-und-weiterbildung/berufsfortbildung/.
Zu einem Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur können gewerbliche Arbeitnehmer zugelassen werden, die
- eine vierjährige Berufspraxis im Gerüstbau oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließend zweijährige Berufspraxis im Gerüstbau nachweisen oder
- die Ausbildung nach der Ausbildungsordnung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin absolviert haben, die Abschlussprüfung aber abschließend nicht bestanden haben, sofern die schriftlichen Leistungen mindestens mit der Note mangelhaft, die praktischen Prüfungen aber mit mindestens 75 Prozent bewertet wurden.
Die Anmeldung bedarf der Zustimmung und Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber. Dafür stellt Ihnen die Sozialkasse ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite Bewerbungsbogen zur Verfügung.
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Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
Bildungszentren der Handwerkskammer Dortmund.
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