Beschreibung
Berater*in Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Wie können Sie als Einrichtung Selbstbestimmung und Fürsorge von Menschen in der letzten Lebensphase schützen? Wie können Sie das Risiko von Über- oder Untertherapien minimieren?
Der Gesetzgeber schafft dafür nun „bezahlte Redezeit“, um frühzeitig ihren Bewohner*innen bzw. Klient*innen auf Wunsch eine Beratung zu den medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Versorgungsmöglichkeiten in der letzten Lebensphase anzubieten. Diese Form von Begleitung schafft einen besonderen Raum für Gedanken, Fragen und (Vor-)Entscheidungen aller Betroffenen und Beteiligten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese qualifizierte Beratung. Voraussetzung ist, dass Einrichtungen über entsprechend geschulte Berater*innen verfügen (einrichtungs-interne Kräfte oder in Kooperation).
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Phase 1
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (§ 132g SGB V) für die letzte Lebensphase
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation in Beratungsgesprächen
- Methoden nicht-direktiver Beratung
- Pflegerisches und medizinisches Fachwissen
- Moderieren und Strukturieren von Fallgesprächen
- Dokumentation und Vernetzung
Phase 2
- Selbständiges Durchführen und Dokumentieren
- Konzeptentwicklung
- Erfahrungsaustausch
Nutzen & Mehrwert
Ziel der Weiterbildung ist es, dass Sie ...
- sensibel in Gesprächen mit Betroffenen direkt oder in Fallbesprechungen deren Wert- und Lebensvorstellungen entwickeln, erörtern und verstehen. Sie unterstützen die
entsprechende Dokumentation als wichtige Orientierung für künftige Therapieentscheidungen bei fehlender Einwilligungsfähigkeit. Insbesondere nehmen Sie absehbare Komplikationen und Notfälle in den Blick. - moderierend andere wichtige Akteure (Hausarzt, Betreuer, Angehörige) einbeziehen, Abläufe klären und Handlungsicherheit fördern. Sie haben als Berater*in oder Prozessbegleiter*in eine komplexe Rolle, die entsprechende Freiräume braucht. Der zeitliche Umfang bemisst sich nach der Formel: ein*e Berater*in (Vollzeit) für 400
Bewohner*innen. In Bayern ist für jeden gesetzlich versicherten Bewohner monatlich 14,46 € pauschal abrechenbar.
Aufbau & Organisation
Phase 1
48 U.Std. Theorie aufgeteilt in 2-3 Module, plus 12 U.Std. in Form von begleiteten Beratungsgesprächen, 16 Std. Studienzeit für Übung und Recherchen und 8 U.Std. Abschlusstag.
Phase 2
selbstorganisierte Lerngruppen werden von den Teilnehmer*innen im Kurs besprochen und geplant.
Zielgruppe / Voraussetzungen
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
- Altenpfleger*innen
- Kinderkrankenpfleger*innen
- Heilerziehungspfleger* innen
- Heilpädagog*innen
- Erzieher*innen
- Interessierte mit einem Studienabschluss im Bereich Gesundheits-, Pflege-, Geistes-, Sozial-, Medizin- oder Erziehungswissenschaften.
Erforderlich ist der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre (mind. im Umfang von einer halben Stelle).
Infos anfordern
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) ist ein Bildungsträger im Gesundheits- und Sozialwesen mit Sitz in Nürnberg. Bayernweit sind wir an 15 Standorten vertreten. Sie können bei uns auf eine große Bandbreite an Bildungsangeboten zugreifen – von der beruflichen...