Beschreibung
Fachseminar
Auftragsverarbeitung und Gemeinsame Verantwortlichkeit
Dienstleisteraufträge und Kooperationen datenschutzkonform vereinbaren
Wenn Dienstleister bzw. Kooperationspartner im Rahmen von Aufträgen oder gemeinsamen Projekten mit Kunden- oder Beschäftigtendaten in Kontakt kommen, müssen vorab die Rechtsgrundlagen für eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten geklärt werden. Außerdem sind die Voraussetzungen in Form von Vereinbarungen zu regeln.
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die in der DS-GVO (und anderen Datenschutzvorschriften) vorgesehenen Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch zwei oder mehrere Beteiligte. Des Weiteren werden die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen für Auftraggeber, Dienstleister bzw. Kooperationspartner besprochen. Zudem erhalten Sie praktische Arbeitshilfen und Tipps in Form von Checklisten und Musterverträgen.
Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung
- Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung von Auftragsverarbeitung, sonstigen Beauftragungen und gemeinsamer Verantwortlichkeit
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO
- Fremde Fachleistungen bei eigenständig Verantwortlichem (Art. 6 DS-GVO)
- Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO
- Mindestinhalte im Hauptvertrag oder in einer Vereinbarung
- Internationale Aspekte und Besonderheiten bei Firmengruppen/Konzernen sowie § 203 StGB
- Praktische Umsetzung: Musterverträge, -klauseln und -vereinbarungen
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Inhalte
Einführung
- Besprechung typischer Fallbeispiele
- Überblick über mögliche Rechtsgrundlagen in DS-GVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetzen und kirchlichen Datenschutzvorschriften
- Abgrenzung von Auftragsverarbeitung, sonstiger Beauftragung und Gemeinsamer Verantwortlichkeit
Auftragsverarbeitung
- Erläuterung des Art. 28 DS-GVO und der Unterschiede in anderen Datenschutzvorschriften
- Pflichten des Auftraggebers und des Auftragsverarbeiters
- Mindestinhalte einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung
- Vorstellung verschiedener Musterverträge
Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen
- Erläuterung des Art. 6 DS-GVO und der Unterschiede in anderen Datenschutzvorschriften
- Pflichten des Auftraggebers und des Dienstleisters
- Im Hauptvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung zu regelnde Mindestinhalte
- Vorstellung von Musterklauseln bzw. Mustervereinbarungen
Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Erläuterung des Art. 26 DS-GVO und der Unterschiede in anderen Datenschutzvorschriften
- Pflichten der gemeinsam Verantwortlichen
- Mindestinhalt einer Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit
- Vorstellung einer Mustervereinbarung
Ihr Nutzen
- Sie bekommen die rechtlichen Grundlagen vermittelt.
- Sie lernen, die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit abzugrenzen.
- Sie erfahren, wie Sie mit den Mustern und Vorlagen umgehen können.
Zielgruppe
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Vorstände / Geschäftsführung
- Personalleitung und Mitarbeitende der Personalabteilung
- Leitung und Mitarbeitende der Rechtsabteilung
- IT-Sicherheitsbeauftragte
- EDV-Leitung und Administratoren
- Betriebs- und Personalratsmitglieder
Individuelle Inhouse-Schulungen
Dieses Seminar bieten wir auch als firmenspezifische Inhouse-Schulung an. Individuell auf Sie zugeschnitten konzipieren wir Ihre Schulung und begleiten Sie von der Vorbereitung, über die Durchführung bis zur Nacharbeitung der Veranstaltung. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Informationsanfrage für Ihr individuelles Angebot.
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Bewertungen von Teilnehmern
Bewertungsdurchschnitt: 5
Hervorragend strukturiert. Ich habe nie den Faden verloren.
Kompetenter Referent, viele Praxisbeispiele, kurzweilige Veranstaltung mit der Möglichkeit, viele Fragen zu stellen und betriebliche Beispiele vorzubringen.
TOP-Veranstaltung, insbesondere der Referent.