Beschreibung
1-Tag Online-Schulung
Wann greifen die Vorschriften in Ihrem Unternehmen?
Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten
Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Betroffen sind zunächst Großunternehmen, ab 2025 folgen Unternehmen mit mind. 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen das Thema Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Vorgaben der CSRD diskutieren zu können.Die Berichtspflicht im Jahresabschluss und das Thema werden Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüssehalten und für Arbeitnehmervertreter/-innen, die Mitglied eines Aufsichtsrates sind, ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Ziele und potentielle Mehrwerte der CSRD
- Das 3-Säulen-Modell “Environmental, Social and Governance”
- Schritte und Methoden bei der Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Rechte und Pflichten
- Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Soziale Nachhaltigkeit
- Betrachtungen zu Veränderungen des Wirtschaftsgeschehens
- Bedeutung für den Wirtschaftsausschuss
- Bedeutung für Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Seminar-Inhalte
Im Onlineseminar werden Grundlagen vermittelt und konkrete Ansätze für die Betriebsratsarbeit erarbeitet.
Der Referent zeigt Ihnen in diesem Seminar auf, dass das Thema „Soziale Nachhaltigkeit“ eine große Chance zur Mitbestimmung und Mitgestaltung bietet.
Sie erhalten einen ersten und fundierten Überblick über das Thema. Wir geben Ihnen Hinweise und Hilfen an die Hand, wie Sie das Thema in Ihrem Umfeld optimal angehen können. Damit sind Sie bestens vorbereitet, in Ihrem Betrieb jetzt die richtigen Weichen zu stellen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsratsmitglieder
- Neue Betriebsratsvorsitzende
- Betriebsratsmitglieder, Betriebsrats und Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter/innen, die durch Auffrischen ihres Wissens ihre Verhandlungskompetenz für die Betriebsratsarbeit verbessern wollen
- Freigestellte Betriebsräte
Das BAG hat im BAGBeschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09 festgestellt, dass der Betriebsrat bestimmte rhetorische Fähigkeiten braucht, um seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Somit hat das BAG die Erforderlichkeit von RhetorikSeminaren bestätigt.
Zielgruppe
- Betriebsräte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
- Wirtschaftsausschussmitglieder
- Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten
Individuelle Inhouse-Schulungen
Dieses Seminar bieten wir auch als firmenspezifische Inhouse-Schulung an. Individuell auf Sie zugeschnitten konzipieren wir Ihre Schulung und begleiten Sie von der Vorbereitung, über die Durchführung bis zur Nacharbeitung der Veranstaltung. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Informationsanfrage für Ihr individuelles Angebot.
Kommende Starttermine
Infos anfordern
FFB Forum für Betriebsräte
Das FFB Forum für Betriebsräte ist darauf spezialisiert, Intensiv-Seminare mit praxisbezogenen Inhalten für Betriebsräte durchzuführen und zu organisieren. Das innovative Kursprogramm beinhaltet sowohl Grundlagen- als auch Spezialseminare. Die Weiterbildungen für Betriebsräte können Sie als neu gewählter oder als bereits bestehender...
Erfahren Sie mehr über FFB Forum für Betriebsräte und weitere Kurse des Anbieters.