Beschreibung
Recht für Führungskräfte IHK
Ziel
Der Fernstudiengang „Rechtsmanager/in (IHK)“ dient dem Ziel bundesweit eine staatlich zugelassene rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite, dem inhaltlichen Umfang und der juristischen Komplexität alle Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das juristische Theorieexamen (1. Staatsprüfung) Pflichtbestandteil sind.
Das Fernstudium „Rechtsmanager/in (IHK)“ entspricht inhaltlich dem Fernstudiengang „Rechtswirt/in (FSH)“. Es umfasst vier Semester mit ca. 1200 Stunden Studienzeit verteilt auf 24 Studienmonate. Im Unterschied zum Rechtswirt-Examen wird die Prüfung zum Rechtsmanager (IHK) in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer gestellt. Dementsprechend erfolgt auch die Abschlusszertifizierung durch die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes. Da die Prüfung inhalts- und zeitgleich mit dem Rechtswirt-Examen erfolgt, kann auf Antrag ein Doppel-Abschluss erfolgen mit Diplom zum Rechtswirt (FSH) und Zertifizierung zum Rechtmanager (IHK).
Im Unterschied zum Grundlagenstudium Rechtsreferent/in (FSH) in dem in der fachlichen Breite die Grundlagen aller Rechtsgebiete für die erste juristische Staatsprüfung vermittelt werden, wird beim Fernstudium „Rechtsmanager/in (IHK)“ das juristische Fachwissen anwendungsbezogen in seiner umfassenden theoretischen und praktischen Vernetzung aller Rechtsgebiete anhand von vielen anschaulichen Beispielsfällen mit realen Lösungsvarianten erläutert. Der fachliche Umfang liegt nahe an der juristischen Tiefe welche für die erste juristische Staatsprüfung erforderlich ist.
Durch das Fernstudium wird im Rahmen der durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zulässigen Tätigkeiten echte juristische Arbeit ermöglicht.
Der Abschluss ermöglicht dem Absolventen die dementsprechend umfassende Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen Arbeiten in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft.
Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zum ersten juristischen Examen) können Absolventen aufgrund des Studiums viele Sachverhalte selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Akten/Sachverhalte/Vorgänge weitgehend selbständig bearbeiten.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage!
Zielgruppe / Voraussetzungen
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Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) GmbH
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