Beschreibung
Assessorwirt
Ziel
Der Studiengang Assessorwirt/in jur. (FSH) dient dem Ziel eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite alle Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.
Der Studiengang ist unterteilt in zwei große Fachkomplexe. Der erste Komplex beansprucht vier Semester und beinhaltet in der Breite das gesamte materiell-rechtliche Wissen, das auch in der ersten Staatsprüfung für Juristen verlangt wird. Er entspricht inhaltlich dem Studiengang Rechtswirt (FSH). Der zweite Komplex erstreckt sich über drei Semester und vermittelt die prozessuale Theorie, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen.
Der Studiengang Assessorwirt/in jur. (FSH) ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zu den juristischen Staatsexamina) kann der Assessorwirt jur. (FSH) aufgrund seines Lehrgangs viele Sachverhalte weitgehend selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Vorgänge für den Juristen vorfertigen oder in Eigenverantwortung selbst umsetzen.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
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Zielgruppe / Voraussetzungen
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Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) GmbH
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