Beschreibung
Datenschutzverträge gehören mittlerweile zu den Standards in der Unternehmenspraxis. Auftragsverarbeitung und EU Standardvertragsklauseln sind für viele Unternehmen zur Routine geworden. DS-GVO und aktuelle Entwicklungen zwingen viele Unternehmen jedoch zum „Neudenken“ ihrer Strategien und Konzepte. Die gemeinsame Verantwortlichkeit führt zu verschiedenen Abgrenzungs- und Gestaltungsfragen. Das Schrems Urteil des EuGH und die neuen Standarddatenschutzklauseln („SCC“) stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen – viel zu tun für die Praxis! In dem Seminar werfen wir gemeinsam einen Blick auf die gängigen „Vertragstypen“ unter besonderer Berücksichtigung der gemeinsamen Verantwortlichkeit, der Abgrenzung zu anderen Vertragstypen und welche Punkte bei der Vertragsgestaltung besonders zu berücksichtigen sind. Zudem betrachten wir gemeinsam aktuelle Fragen der Vertragsgestaltung der Auftragsverarbeitung sowie die praktischen Folgen des Schrems II Urteils des EuGH und der „neuen“ Standarddatenschutzklauseln.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Datenschutzverträge – ein Überblick
- Datenschutzverträge – Überblick zu den Vertragstypen
- Abgrenzung der Vertragstypen
- Folgen der Einordnung und Verantwortlichkeiten
Auftragsverarbeitung, Joint Control und „andere“ Datenschutzverträge – Was passt wo?
- Abgrenzung Art. 28 DSGVO vs. Art. 26 DSGVO
- Joint Control und Umgang mit „Grenzfällen“
- Typische Sachverhalte und Praxisfälle (u. a. im Konzern)
Vertragsgestaltung & praktische Umsetzung
- Vertragsgestaltung Joint Controller-Vertrag
- Spezielle Fragestellungen zu Haftung & Co.
- „Gruppenvertrag“ zum Datenschutz und Gestaltung im Konzern
- Aktuelle Aspekte zur Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Verträgen)
- Neue Standardschutzklauseln der EU Kommision, Transfer Impact Assessment und weitere internationale Aspekte
Zielgruppe / Voraussetzungen
Unternehmensjuristen, Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Geschäftsführer, Leiter von IT-, Einkaufs- und Vertriebsabteilungen, Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwälte, Fachanwälte für IT-Recht
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