Beschreibung
Als Praktiker im Umwandlungssteuerrecht suchen Sie nach einem kompakten Update, das sich auf die wesentlichen Praxisprobleme konzentriert? Ausgerichtet an den Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung bündelt das Seminar die wichtigsten Risikobereiche bei Umstrukturierungen. Anhand von Beispielsfällen werden Fehlerquellen und Fallstricke dargestellt, welche die Steuerneutralität von Umwandlungsmaßnahmen regelmäßig gefährden. Durch die Erfahrung unserer Experten ist absolute Praxisnähe garantiert. Das Programm wird zu jedem Termin den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Die Themenbereiche werden ständig an die aktuellen Entwicklungen angepasst:
- Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer (sog. Optionsmodell)
- Neuerungen im Umwandlungssteuererlass
- Forderungen einer Personengesellschaft gegen Gesellschafter im Anwendungsbereich der §§ 20 ff. UmwStG
- Gewerbesteuerfalle bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach §§ 3 ff. UmwStG
- Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen bei Spaltungen und Realteilungen
- Steuerliche Ansatzverbote des §5 EStG bei Umwandlungen
- Risiko von verdeckten Einlagen bzw. verdeckten Gewinnausschüttungen im Rahmen von Umwandlungen
- Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Kettenumwandlungen
- Einbringungen in eine KapG nach §§ 20 ff. UmwStG-Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
- Einbringungen gegen sonstige Gegenleistung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG und § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG)
- Ersatzrealisationstatbestände i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 UmwStG
- Risiken im Zusammenhang mit den Nachweispflichten i.S.v. § 22 Abs. 3 UmwStG
- Die vermeintliche Notwendigkeit der Bildung von Ergänzungsbilanzen und deren Auswirkungen/Vermeidung im Rahmen von § 24 UmwStG
- Probleme durch steuerliche Rückbeziehung von Umwandlungsmaßnahmen
- Probleme im Zusammenhang mit atypisch stiller Beteiligung am übernehmenden Rechtsträger bei Umwandlungen
- Gefahren bei Anträgen auf Buchwertfortführung
Zielgruppe / Voraussetzungen
Fachanwälte für Steuerrecht, Syndikusrechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer mit Beratungs- und Praxisschwerpunkten im Umwandlungssteuerrecht, Leiter und Mitarbeiter von Rechts- und Steuerabteilungen
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