Beschreibung
Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zu einer rechtssicheren und gesetzeskonformen Umsetzung
Die EU-weiten Vorgaben zur Maschinensicherheit wurden neu gefasst und anhand zeitgemäßer technisch-rechtlicher Anforderungen aktualisiert. Am 29. Juni 2023 wurden diese im Amtsblatt der Europäischen Union abgedruckt. Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die seit 2006 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten als verpflichtend.
Maschinen herstellende, in Verkehr bringende oder in Betrieb nehmende Unternehmen müssen die Vorgaben der neuen Verordnung innerhalb der gestellten Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen, um ab dem Anwendungszeitpunkt weiterhin aktiv am Markt agieren zu können! Unser Online-Live-Seminar informiert Sie über alle Neuerungen.
Weiterbildungsinhalte
1. Grundlagen und Begriffe
- Europäischer Rechtsrahmen
- Der weite Begriff der „Maschinen“ und „Gesamtheit von Maschinen“
Grundlagen für das korrekte Umsetzen der Anforderungen
Wie weit geht der Anlagenbau? - „Related Products“
Welche Produkte werden sonst noch als „Maschinen“ bezeichnet? - Unvollständige Maschinen
Der konsequente Sonderweg unvollständiger Maschinen wird mit klar formulierten Regeln geebnet. - Erhebliche Veränderungen von Maschinen – endlich gesetzlich geregelt
- Vereinheitliche Begriffe für die (verantwortlichen?) Wirtschaftsakteure
Wer ist „Hersteller“, „Bevollmächtigter“, „Importeur“ oder „Händler“?
Was ist denn wirklich neu? - Begriffe „Bereitstellen auf dem Markt“ und „Inverkehrbringen“
- Der Betreiber von Maschinen
2. Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung
- Gestiegene Bedeutung der grundlegenden Anforderungen
Haben Sie bisher alles konsequent umgesetzt?
Freuen Sie sich auf neue, detailliertere und klarere Anforderungen. - Anforderungen innovativer Technologien
Maschinen erhalten durch KI immer neue Fähigkeiten.
Die Anforderungen an die Mensch-Maschine-Interaktion steigen, ebenso wie an die Steuerung von Maschinen im Allgemeinen.
Was machen „Ihre“ Daten in der Maschine und mit der Maschine?
Und: Wem gehören diese Daten?
Wie sicher ist „sicher“ in der Zukunft? - Wege zur Konformität
Vermuten Sie Konformität? Oder wissen Sie Bescheid?
Nutzen Sie harmonisierte Normen? - Die Risikobeurteilung
Kernaufgabe auf dem Weg zu inhärent sicheren Maschinen - Benutzerinformationen – Willkommen im digitalen Zeitalter!
- Die Technischen Unterlagen
Was verstehen Sie unter der „Dokumentation“?
Was versteht der Gesetzgeber darunter? - Die Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
Wir erleben eine konsequente Weiterentwicklung, endlich auf (fast) einheitlicher Basis.
Und doch müssen wir uns an neue Inhalte gewöhnen. - Maschinen mit erhöhtem Risikopotenzial
- Erklärungen und Kennzeichnung
Willkommen zurück in der Familie! EU-Konformitätserklärungen sind nun vergleichbar.
Die Einbauerklärung kommt jetzt auch in der „EU“ an.
Natürlich vergessen Sie nicht die korrekte Kennzeichnung Ihrer Produkte.
3. Verantwortlichkeiten; Märkte; „dritte“ Stellen; Ergänzungen
- Der CE-Prozess im Unternehmen
Ein erster Blick auf wichtige und notwendige Schritte zur effizienten Umsetzung gesetzlicher Notwendigkeiten. - Die Marktaufsicht
Wer ist das? Worin besteht die Tätigkeit der Marktaufsicht? Wozu ist die Markaufsicht berechtigt? - Überblick zu Notifizierung und Akkreditierung
- Abschließende Inhalte der Verordnung
Geheimhaltung und wichtigen Fristen
Kommende Starttermine
Inhouse-Variante
Diese Inhouse-Schulung können Sie entweder mit den beschriebenen Inhalten oder maßgeschneidert für mehrere Mitarbeitende Ihres Unternehmens buchen. Dauer, Termin und das für Ihr Unternehmen optimale Lernformat (Präsenz, Online, E-Learning) sind nach Ihren Wünschen gestaltbar.
Zielgruppe
Seminarziele
- Kompakte Weiterbildung: Das Online-Live-Seminar vermittelt innerhalb von kürzester Zeit einen universellen Überblick der neuen, geänderten, abweichenden oder ergänzten Aspekte. So gewinnen Teilnehmende Step-by-Step Sicherheit bei der Umsetzung der neuen Verordnung.
- Fachliche Expertise: Das Online-Live-Seminar wird von dem erfahrenen Referenten, Dipl.-Ing. Jürgen Bialek geleitet.
- Inhaltlicher Praxisbezug: Teilnehmende erhalten ein genaues Bild davon, in welcher Hinsicht in ihrem Fall Handlungsbedarf besteht und verfügen nach Abschluss dieses Seminars über das entsprechende Know-How, um bei der Umsetzung der neuen EU-Maschinenverordnung im eigenen Unternehmen sicher und strukturiert vorgehen zu können.
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Die AKADEMIE HERKERT ist das Bildungshaus der FORUM VERLAG HERKERT GMBH, die zur Unternehmensgruppe FORUM MEDIA GROUP gehört. Diese wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist heute mit 23 Unternehmen in 16 Ländern aktiv. Die AKADEMIE HERKERT steht für...
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