Beschreibung
Praxisnahe Tipps zur gezielten Umsetzung der neuen Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferkette
Unternehmen werden künftig gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen. Das sieht das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vor, das am 11.06.2021 vom Bundestag beschlossen wurde und 2023 in Kraft tritt.
Das neue Lieferkettengesetz betrifft nicht nur große Unternehmen, die in seinen direkten Anwendungsbereich fallen. Auch all jene,
die – unmittelbare wie mittelbare – Lieferbeziehungen zu solchen Zulieferern und/oder ins Ausland pflegen, müssen sich darauf einstellen, in Zukunft ihren Vertragspartnern detailliert Auskunft zu ihrer Lieferkette zu geben. Sie alle stehen vor der Herausforderung, dass Sie ihr Supply Chain Management grundlegend überprüfen müssen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorgaben sicher umsetzen und die nötige Transparenz gewährleisten können.
Unser dreistündiges Live-Online-Seminar hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen optimal auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten. Unser Experte beleuchtet mit Ihnen Schritt für Schritt die einzelnen Anforderungen und unterstützt Sie dabei, den konkreten Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen zu ermitteln, damit Sie auch nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes Ihren Sorgfaltspflichten nachweisbar nachkommen und damit Ihren Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechen leisten.
Weiterbildungsinhalte
Ziele und Struktur des Lieferkettengesetzes
- Hintergründe des Gesetzes
- Einordnung und Beurteilung des Risikos angesichts immer komplexerer und längerer Wertschöpfungs- und Lieferketten
- Anwendungsbereich: Wer wird wann betroffen sein?
Umfang der zukünftigen Compliance-Verpflichtungen
- Abstufung der Sorgfaltspflichten je nach Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher und entlang weiterer Kriterien
- Welche Prozessstandards werden gelten?
Was bedeutet das Gesetz für das unternehmensinterne Risikomanagement?
- Ermittlung der notwendigen Maßnahmen zur Risikoeinschätzung
- Wie können die Sorgfaltspflichten einer Risikoermittlung und –analyse, eines Maßnahmenplans, einer Beschwerdestelle und die Berichtspflicht eingehalten werden?
Wie können die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt werden?
Wie ist der zukünftige Beschwerdemechanismus ausgestaltet?
Dokumentations- und Berichtspflichten: Anforderungen an eine sichere Dokumentation
Hilfestellungen für die Praxis:
- Prüfung der eigenen Betroffenheit
- Identifizierung kritischer Bereiche
- Vorgehen zur frühzeitigen Vorbereitung auf das Gesetz
Inhouse-Variante
Diese Inhouse-Schulung können Sie entweder mit den beschriebenen Inhalten oder maßgeschneidert für mehrere Mitarbeitende Ihres Unternehmens buchen. Dauer, Termin und das für Ihr Unternehmen optimale Lernformat (Präsenz, Online, E-Learning) sind nach Ihren Wünschen gestaltbar.
Zielgruppe
Seminarziele
- erhalten aktuelle Informationen zu den Anforderungen des neuen Lieferkettengesetzes.
- können einschätzen, wie ihr Unternehmen konkret betroffen ist.
- erfahren, welche Maßnahmen sie bereits jetzt umsetzen sollten, um die Einhaltung der Vorgaben in ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
Infos anfordern
AKADEMIE HERKERT - über uns
Die AKADEMIE HERKERT ist das Bildungshaus der FORUM VERLAG HERKERT GMBH, die zur Unternehmensgruppe FORUM MEDIA GROUP gehört. Diese wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist heute mit 23 Unternehmen in 16 Ländern aktiv. Die AKADEMIE HERKERT steht für...
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