Beschreibung
Technischer Betriebswirt
Ziel
Die rasant voranschreitende Technisierung von Arbeitsprozessen verlangt nach gut ausgebildeten Experten, die nicht nur ein Händchen für Technik und Maschinen haben, sondern sich zudem bestens im kaufmännischen Bereich auskennen. Als IHK Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in arbeiten Sie als gefragter Spezialist an der Schnittstelle von Wirtschaft, Produktion und Technik und verbessern Ihre Karriere- und Aufstiegschancen.
Sei es die Planung und Optimierung betriebswirtschaftlicher Prozesse, der Einkauf von Maschinen und Materialien oder das kompetente Anleiten von Mitarbeitern – glänzen Sie mit unternehmerischem Fachwissen und freuen Sie sich auf einen vielseitigen Arbeitsalltag! Dank dem berufsbegleitenden IHK-Lehrgang Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in können Sie Berufsleben und Karriere flexibel miteinander vereinbaren und erlangen eine staatlich anerkannte Qualifikation auf Master-Niveau.
Inhalte / Module
Die Basis für unseren IHK-Lehrgang Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in bildet ein abwechslungsreicher Lehrplan, der den gesamten prüfungsrelevanten Lernstoff sowie Case Studies und Übungsaufgaben umfasst.
Folgende Studieninhalte erwarten Sie:
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Finanzierung und Investition
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Organisation und Unternehmensführung
- Personal-Management
- Informations- und Kommunikationstechniken
Zielgruppe / Voraussetzungen
Sie möchten an der IHK-Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt/ zur Technischen Betriebswirtin teilnehmen? Damit Sie eine Prüfungszulassung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erhalten, muss eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (Stand 22.11.2004, Änderung 16.10.2016):
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Erfahrung oder
- Vorlage von Zeugnissen, die glaubhaft machen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ausnahmen sind möglich, wenden Sie sich hierzu an Ihre Industrie- und Handelskammer vor Ort. Sie wünschen sich detaillierte Informationen? In der Prüfungsordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden Sie fündig!
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