Beschreibung
Personalfachkaufmann/-frau
Ziel
Wenn Sie im Personalwesen bereits Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie sich durch den Lehrgang zum / zur Geprüften Personalfachkaufmann / -frau IHK für führende Positionen in der Personalwirtschaft qualifizieren. Sie bereiten sich auf verantwortliche Aufgaben in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing vor. Auch in der Aus- und Weiterbildung übernehmen Sie wesentliche Aufgaben. Das Know-how dafür lernen Sie bei AKADA!
Inhalte / Module
In der Weiterbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann IHK / zur Geprüften Personalkauffrau IHK lernen Sie alle wichtigen Bereiche der Personalwirtschaft kennen und erarbeiten sich die Fähigkeiten für verantwortungsvolle Aufgaben der Personalarbeit und -beratung. Die inhaltlichen Schwerpunkte gemäß Rahmenstoffplanung des DIHK sind:
- Personalplanung, -marketing und -controlling (u. a. Personalplanung und -marketing gestalten und umsetzen, Methoden der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung einsetzen, Personalcontrolling gestalten und umsetzen)
- Personalarbeit organisieren und durchführen (u. a. Projekte, Prozesse, Datenschutz, Beratung, Arbeitstechniken, Zeitmanagement)
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern (u. a. Führungsmodelle und -instrumente, Unternehmenskonzepte, Führungskräfte beraten, Mitarbeiterpotenziale ermitteln und fördern)
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (u. a. Arbeits- und Sozialrecht, Vergütungssysteme, Sozialleistungen und -einrichtungen gestalten)
Zielgruppe / Voraussetzungen
Um die IHK-Prüfung ablegen zu können, gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (Stand 23.07.2010):
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
Vorlage von Zeugnissen, die glaubhaft machen, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu verschiedenen personalwirtschaftlichen Themen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss zudem der Nachweis erbracht werden, dass Sie über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) verfügen.
Mehr dazu erfahren Sie in der Prüfungsordnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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